Flugausfall Tuifly wegen Krankmeldungen

Massen-Krankmeldungen Tuifly - EuGH bestätigt mit Urteil v. 17.04.2018 Ausgleichsansprüche - "wilder Streik" kein außergewöhnlicher Umstand

Bei der Tuifly kam es seit dem 03.10.2016 zu zahlreichen Flugannullierungen und Flugverspätungen. Der Grund hierfür waren kurzfristige Krankmeldungen der Flugzeugbesatzungen. Den Passagieren steht hier zunächst eine pauschale Entschädigung nach der sog. Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaft zu. Dies ist seit dem Urteil des EuGH v. 17. April 2018 auch obergerichtlich entschieden.

Bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter kann zudem Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Näheres hierzu und einen Musterbrief für die Entschädigung wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit finden Sie hier.

Entschädigung gegen Fluggesellschaft Tuilfy bei Flugausfall wegen massenhaften Krankmeldungen der Crewmitglieder

Den betroffenen Passagieren steht hier eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft Tuifly GmbH zu, die je nach Entfernung zwischen 250,- € und 600,- € pro Fluggast beträgt. 
Die Tuifly sah dies naturgemäß anders und teilt den Passagieren meist folgendes mit: "Wenn sich massenhaft Crewmitglieder gleichzeitig und extrem kurzfristig krank melden, kann man den Flugbetrieb leider nicht aufrechterhalten. Es handelte sich um außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs unserer Fluggesellschaft lagen... Ausgleichsansprüche auf Basis der EU-Verordnung 261/2004 bestehen uns gegenüber somit nicht."

Sie sollten sich durch diese Begründung jedoch nicht von der Geltendmachung Ihrer Ansprüche abhalten lassen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17.04.2018 - Rechtssache C-195/17, Krüsemann u.a. gegen Tuifly, u.a., Krüsemann u.a. gegen Tuifly, u.a.) zugunsten der Passagiere nämlich klargestellt, dass der "wilde Streik" der Tuifly-Mitarbeiter nicht unter den Begriff "außergewöhnlicher Umstand" fällt.

Musterbrief / Formular für Entschädigung wegen Flugausfall aufgrund von Massen-Krankmeldungen der Flugzeugbesatzung

Wir stellen für Sie einen kostenlosen Musterbrief für die Entschädigung wegen Flugausfall / Flugverspätung aufgrund der Massenkrankmeldungen zur Verfügung. 

Sofern die Tuifly Ihre Ansprüche ablehnt oder gar nicht reagiert, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie sich auch gleich an uns wenden. Wir klären für Sie vorab und kostenfrei die Kostenübernahme ab. 

Ihre unverbindliche Anfrage senden Sie einfach an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte fügen Sie die Buchungsbestätigung und (soweit vorhanden) den bisherigen Schriftverkehr bei. 

Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Dann senden Sie uns trotzdem Ihre Anfrage. Aufgrund des EuGH-Urteils besteht kein nennenswertes Risko Bei Fragen erreichen Sie Rechtsanwalt Harald Irion auch unter der Durchwahl 07725 / 91499-25. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei

PS: bei uns erhalten Sie im Erfolgsfall 100 % der Entschädigung ausbezahlt, Sie müssen  im Gegensatz zu flightright, EU-Claim und anderen Dienstleistern also keine Provision bezahlen. 

Deutsche Gesellschaft fuer ReiserechtRechtsanwalt Harald Irion
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