Beratungs-Support

Für Unternehmen bieten wir einen uneingeschränkten Beratungs-Support an.

Dieser beinhaltet

  • einen uneingeschränkten Telefon- und e-mail-Support sowie
  • eine unbegrenzte Tür & Angel-Beratung

Damit wollen wir einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung Ihres Unternehmens leisten. Unser Ziel ist, Sie zu unterstützen. Das können wir umso besser, je mehr wir von Ihnen wissen.

Sofern wir ihre Buchführung und Jahresabschluss erstellen, ist diese Leistung im pauschalen Fixhonorar bereits enthalten.

Ihre laufenden Anfragen zu Steuern, Buchhaltung und Wirtschaft können Sie per Telefon, e-mail oder persönlich an uns richten.

Diese laufenden Anfragen könnten wir so umschreiben, dass diese Beratung zumeist am Telefon oder "zwischen Tür und Angel" erfolgt: Sprich Anfragen, die von uns in kürzester Zeit beantwortet werden können, Antworten, die Ihnen und/oder Ihren Mitarbeitern bei der alltäglichen Geschäftsabwicklung sofort weiterhelfen (typische Anfragen dazu wären laufende steuerliche Anfragen) oder Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, wie ein Problem zu lösen wäre, wo der Kern dieses Problems liegt oder liegen könnte, was zu tun wäre, welche Informationen noch eingeholt werden müssten.

Nicht enthalten sind steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Anfragen zu einem konkreten Projekt. Ein solches Projekt könnte z.B. sein:

  • Umwandlung von Unternehmen oder die Gründung eines neuen Unternehmens
  • Projektbezogene betriebswirtschaftliche Beratung (wie Unternehmensbewertung, Investitionsrechnung, Kostenrechnung etc.)
  • Im Bereich der Personalverrechnung z.B. die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrages

Wir verpflichten uns, Ihnen rechtzeitig mitzuteilen, wenn sich eine (zuerst) laufende Anfrage zum Einzelprojekt entwickelt hat bzw. entwickeln wird und dieses Projekt nicht mit dem Fixhonorar abgegolten ist. Auch hier werden wir dann mit Ihnen konkrete Fixhonorarvereinbarungen für dieses spezielle Einzelprojekt treffen.

Oder noch konkreter für Sie formuliert:

Solange wir Ihnen nicht mitteilen, dass es sich bei einer Anfrage um ein neues "Einzelprojekt" handelt, ist diese Beratung in unserem vereinbarten Fixhonorar enthalten.